Neues Gesetz in Österreich – Keine Belieferung mehr

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist trainsetter-logo.png

Anfang des Jahres wurde ein neues Gesetz in Österreich verabschiedet. Viele Händler und Unternehmen haben aufgrund dessen seit dem ersten Januar dieses Jahres ihre Lieferungen nach Österreich eingestellt. Große, aber vor allem kleinere Unternehmen finden sich unter diesen Bedingungen nicht in der Lage dafür. Der Grund ist eine Änderung in der Gesetzeslage Österreichs. Diese zwingt Importeure zu ihrem drastischen Schritt.

Im folgenden Artikel möchte ich euch einen Einblick über diese Situation allgemein und für uns geben.

Gesetz für Verpackungen seit dem 01.01.2023:

Seit Jahresbeginn ist ein neues Gesetz verabschiedet worden. Es handelt sich um einen Abschnitt, genauer §13g Abs. 1, des österreichischen Abfallwirtschafts-Gesetz. Auch in den vergangenen Jahren waren Firmen, welche Waren und Güter mit Haushaltsverpackungen an Endverbraucher vertreiben, verpflichtet an einem System zur Mengenmeldung in Österreich teilzunehmen und hierfür Gebühren zu entrichten. Auch in Deutschland ist diese Vorgehensweise Usus und im §15 VerpackG verankert.

Allerdings ist es schwierig die Einhaltung bei ausländischen Importeuren zu kontrollieren. Die Änderung der Gesetzeslage soll Klarheit über diesen Sachverhalten schaffen. So müssen seit diesem Jahr ausländische Betriebe, die in das Land importieren wollen, einen Bevollmächtigen bestellen. Dieser übernimmt für den Importeur die rechtlichen Verpflichtungen und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Dies ist im §16b der österreichischen Verpackungsordnung festgehalten.

Wen betrifft die neue Gesetzesänderung in Österreich:

Durch die neue Verordnung sind alle importierenden Händler und Hersteller mit Endverbraucher-Kunden verpflichtet, ihre Meldungen und Gebührenabgabe durch einen Bevollmächtigten sicher und unter Beweis zu stellen. Dies sind alle Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in Österreich haben und an Privatkunden Produkte mit Haushaltsverpackungen vertreiben. Bei Haushaltsverpackungen handelt es sich um Verpackungen mit gesetzlich definierter Größe und Material, aber vor allem um Abfall im privaten Haushalt. Also dem entsprechend auch Verpackungen für, sagen wir zum Beispiel, ein Zubehör-Set für den Modellbahner. Klarerweise müssen auch österreichische Unternehmen ihre Produktabfälle an Endkunden deklarieren und lizenzieren lassen. Doch fällt bei ihnen die Bestellung eines Bevollmächtigten nicht an, da sie ortsansäßig sind.

Anders verhält es sich mit gewerbliche Verpackungen, wie größere Paletten oder große Rollen Klebebänder. Diese sind nicht lizenzierungspflichtig. Aus diesem Grund müssen Unternehmen mit gewerblichen Geschäftsbeziehungen zu anderen Firmen ihren Abfall nicht anmelden und lizenzieren lassen. Hier sind die Importeure und Produzenten lediglich dazu verpflichtet, ihren importierten Abfall kostenlos zurückzunehmen. Aus diesem Grund sind solche Unternehmen nicht von der Neuerung der Verordnung betroffen

Des Weiteren besteht auch beim Vertrieb der ausländischen Waren an Händler in Österreich keine Verpflichtung. Es gilt die selbe Vereinbarung wie bei gewerblichen Verpackungen.

Wer ist ein Bevollmächtigter

Der Bevollmächtigte erledigt die Aufgaben des Importeurs in dessen Namen und tritt in Verantwortung für die korrekte Einhaltung der Vorgaben. Er muss unabhängig von seinem Auftraggeber und eine natürliche oder juristische Person (z.B. eingetragene Vereine, Verbände oder Aktiengesellschaften) sein und seinen Sitz in Österreich haben. Weiter muss die Vollmacht für seine Funktion hinreichend und notariell beglaubigt werden. Dies bedeutet für kleine Unternehmen, wie uns, einen erheblichen Mehraufwand. Außerdem werden die Daten des Bevollmächtigten in ein spezielles Register eingetragen.

Aufgabe dieses Person ist folgend die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 des österreichischen Verwaltungsgesetztes. Er übernimmt im Namen des Auftraggebers die Verantwortung für die verpackungsrechtlichen Pflichten, die lückenlose und korrekte Meldung und Lizenzierung der geplanten Verpackungsmengen und deren Art. Weiter dient er als direkte Kontaktperson für die Behörden und Ämter. Bei Unter- oder Überschätzung der Mengen wird er finanziell haftbar für die Falschmeldungen gemacht. Ein Bevollmächtigter kann auch mehrere Auftraggeber vertreten.

Kein Bevollmächtigter kann eine Niederlassung des Unternehmens in Österreich sein, da diese nicht unabhängig vom Hauptbetrieb ist und keine eigene rechtsfähige Person darstellt.

Was bedeutet das Gesetz für uns

Da auch wir an Endkunden unsere Oberleitungsattrappen und Minimodule vertreiben, fallen auch wir in diese Verpflichtung. Als kleines Unternehmen haben wir nicht die finanziellen Ressourcen dieser nachkommen zu können. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch einen Notar würde einen mindestens dreistelligen Betrag, als sehr niedrige Schätzung, darstellen. Außerdem fallen jährliche Kosten für den Service und die einmalige Bestellgebür an. Des Weiteren müssten Kontakte zu eben einer solchen Person (juristisch oder natürlich) bestehen. Da diese Bedingungen für uns nicht tragbar sind, müssen wir gezwungener Maßen unseren Vertrieb in Österreich bis auf weiteres aussetzen.

Ich kann bis zu einem gewissen Grad die österreichische Regierung verstehen. Die Verordnung zuvor konnte schwer geprüft werden und waren oft mehr Theorie als Praxis. Aus dem Blickwinkel der Umweltbewusstheit, ist es ein Versuch die Schwemme des Verpackungsmülls einzudämmen und (negative) Anreize zum Umdenken zu schaffen.

Die neue Verordnung zur Bestellung eines Bevollmächtigten wird, meiner Meinung nach, das Problem wenig bessern und den Import Österrreich umfassend verändern. Das Ziel war berechtigt, doch die Ausführung zeigt eine weitere Verbürokratisierung und massive Erschwerung von Wirtschaftsbeziehungen.

Auch TrainSetter GbR wird sich weitere Schritte überlegen, um einen Handel nach Österreich gewährleisten zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es uns allerdings aufgrund der Kosten und der Bürokratie in unserem Nachbarland nicht möglich.

Ich bitte euch als Leser und Kunden um Verständnis und hoffe ich konnte dieses, durch die kleine Einführung in die Verpackungsgesetze ein wenig stärken.

Was dich noch interessieren könnte: